Dokumentation der Zulässigkeitstatbestände im Rahmen der DSGVO
25.06.2018
In diesem Artikel möchte ich Ihnen vorstellen, wie Sie in der Anwendung Mein Dialogsystem die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Kunden-Ebene dokumentieren können.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Mit der seit dem 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nur noch unter bestimmten Bedingungen verarbeitet werden.
Diese Bedingungen sind in Artikel 6, Absatz 1 der DSGVO aufgelistet.
Artikel 6, Absatz 1 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung)
(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
c) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
d) die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
e) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Dokumentation der Rechtmäßigkeit
Sie können in der Anwendung
Mein Dialogsystem die Verarbeitungsgründe, also die Zulässigkeitstatbestände auf Kunden-Ebene dokumentieren.
Für jeden Zulässigkeitstatbestand können Sie folgende Informationen hinterlegen:
- Grund/Zweck der Verarbeitung
- gesetzliche Verarbeitungsgrundlage
- Artikel 6, Absatz 1, lit. a
- Artikel 6, Absatz 1, lit. b
- Artikel 6, Absatz 1, lit. c
- Artikel 6, Absatz 1, lit. d
- Artikel 6, Absatz 1, lit. e
- Artikel 6, Absatz 1, lit. f
- Notiz zu diesem Verarbeitungsgrund
Selbstverständlich können Sie auf der Kunden-Ebene auch mehr als einen Zulässigkeitstatbestand hinterlegen.
Fazit
Mit der Anwendung Mein Dialogsystem können Sie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Kunden-Ebene dokumentieren.